Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Führerscheinumtausch".
Alle Führerscheine (einschließlich die aus der DDR) bleiben gültig und müssen nicht umgetauscht werden. Erst Ende 2023 muss ein Umtausch erfolgen.
Wenn eine Fahrerlaubnisklasse neu erworben wird, Änderungen in den persönlichen Verhältnissen (z.B. Namensänderung) in den Führerschein eingetragen werden sollen oder das alte Exemplar abgenutzt, verloren gegangen oder gestohlen wurde.
Eine persönliche Vorsprache im Straßenverkehrsamt unter Vorlage des alten Führerscheines, des Passes oder Personalausweises, eines Lichtbildes und einer Karteikartenabschrift, falls der bisher gültige Führerschein von einer anderen Führerscheinbehörde ausgestellt wurde.
Leider nicht. Der Umtausch kostet etwa 25 EUR.
Das neue Führerscheinexemplar wird exklusiv durch die Bundesdruckerei hergestellt. Deswegen dauert es etwa vier Wochen, bis der Antragsteller benachrichtigt wird, um seinen neuen Fahrausweis abholen zu können.
0800 3746-555 gebührenfrei